Überbrückungshilfe

Überbrückungshilfe als Chance! Corona ist bei Unternehmen und Selbständigen das aktuelle Top-Thema und wirft viele Fragen auf. Wie kann ich meine Firma retten? Wie kann mein Betrieb die Coronakrise möglichst unbeschadet überstehen? Fragen, die berechtigt sind und eine individuelle Strategie erfordern.

Unsere Fachleute arbeiten individuelle Rettungs- und Sanierungskonzepte für Sie aus.

Was macht der Staat augenblicklich?

Aktuell wurde die Überbrückungshilfe für Unternehmen, (Solo-)Selbständige und Freiberufler verlängert. Vorerst bis 30. September 2020. Kleine und mittelständische Unternehmen, die infolge der Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, haben eine Fristverlängerung zur Beantragung der Überbrückungshilfe vom Staat bekommen.

Beantragen kann man die Überbrückungshilfe beispielsweise über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer, wenn diese dafür entsprechend registriert und zugelassen sind.

Im Internet werben bereits Wirtschaftsprüfer und Steuerberater über Werbeanzeigen damit, Anträge auf Überbrückungshilfe für Selbständige, Freiberufler und Unternehmen zu stellen. Die Preisspanne für ihre Dienstleistung reicht dabei von 350 EUR bis 750 EUR zzgl. MwSt. und aufwärts. Wer sich für einen Anbieter aus dem Internet entscheiden will, hat einiges zu beachten und sollte die Angebote am besten genau prüfen und vergleichen.

WICHTIG: Vor allen Dingen macht es Sinn, sich vorab zu informieren, was unterm Strich von der Überbrückungshilfe übrig bleibt, wenn die Kosten für Steuerberater bezahlt werden müssen und eine ggf. bereits gewährte Soforthilfe mit der Überbrückungshilfe in Abzug gebracht wird.

Neben der Überbrückungshilfe gibt es aktuell noch ein weiteres wichtiges Instrument für Unternehmer, die ihre Firma retten wollen.

Coronabedingt hat die Regierung die Insolvenzantragspflicht noch bis mindestens 30. September 2020 ausgesetzt. Nutzen Sie das Zeitfenster effizient!

Jetzt ist die besten Zeit mit Gläubigern zu sprechen. Durch Mediation die Insolvenz abwenden.

Sogar die EU-Kommission verfolgt in ihrer Restrukturierungslinie einen mediativen Sanierungsansatz. Im Rahmen einer vorinsolvenzlichen Sanierung kann daher ggf. je nach Nationalstaat und individueller Ausgestaltung die Inanspruchnahme eines Mediators zugelassen werden.

Sie haben sich mit Ihren Gläubigern darüber geeinigt, den Weg einer außergerichtlichen Mediation zu gehen, um gemeinsam eine Lösung zu finden? Sie benötigen Hilfe bei der Bewältigung wirtschaftlicher Schwierigkeiten und finanzieller Probleme? Ihre Selbständigkeit ist infolge der Coronkrise in Bedrängnis?

Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie Ihre Firma retten wollen. Wir können Ihnen helfen!


Weitere Informationen:

» Mediation – die schlaue Art der Konfliktlösung
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