Die Zwangsversteigerung von Immobilien ist meist das letzte Mittel von Kreditinstituten (Banken, Sparkassen, Versicherungen etc.), Forderungen aus einem gekündigten Darlehen bzw. einer gekündigten Hypothek einzutreiben. Wenn Darlehensnehmer, aus welchen Gründen auch immer, ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen konnten, ist die Zwangsversteigerung eine von Banken oft genutzte Option, ihre Geldforderungen beizutreiben.
Dabei kommt es vermehrt dazu, dass die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen auch dann betrieben wird, obwohl sich eine Zwangsversteigerung verhindern ließe. Nicht wenige Banken sehen den Weg der Zwangsversteigerung jedoch als gute Gelegenheit, sich unliebsam gewordener Kunden zu entledigen.
Konkrete Indizien für eine mögliche Immobilienrettung werden bei den meisten Banken und Sparkassen leider nicht mit der notwendigen Sorgfalt geprüft oder schlicht pauschal zurückgewiesen.
Wir haben nicht wenige Fälle erlebt, bei denen Banksachbearbeiter mit langjähriger Berufserfahrung nicht wussten, dass eine Umschuldung trotz negativer Schufaeinträge und einem Zwangsversteigerungsvermerk möglich ist. Andererseits haben wir im Rahmen einer Sachverhaltsprüfung bei vielen Schuldnern typische Fehler beim Versuch einer Neufinanzierung in derartigen Fällen festgestellt. Unvorbereitete Finanzierungsvorhaben, wahl- & ziellose Anfragen sind hier die Regel.
Dabei kann eine fachkundige Überprüfung der Zahlungsströme, der aktuellen Ausgangssituation und des Sachverhalts schnell für Aufklärung sorgen und Schwachstellen, die einer Lösung zur Immobilienrettung im Wege stehen, aufdecken. Unsere sachverständigen Rettungskonzepte und unsere professionelle Hilfe und Unterstützung waren bereits in unzähligen Fällen die Grundlage für eine erfolgreiche Aufhebung der beantragten Zwangsversteigerung. Selbst dann, wenn bereits ein ZV-Termin bestimmt war. In zahlreichen anderen Fällen, konnte durch unser Mitwirken etwa eine Kreditsanierung erfolgreich umgesetzt und dadurch die Abwendung der Zwangsversteigerung erreicht werden. Selbst bei groben Streitigkeiten oder gravierenden Störungen im Kreditengagement konnten wir im Rahmen eines klassischen Mediationsverfahrens bzw. einer Kreditmediation dazu beitragen, dass sich eine Zwangsversteigerung vermeiden ließ.
Da bei jeder Zwangsversteigerung eine individuelle Ausgangssituation vorliegt, ist eine unverzügliche Kontaktaufnahme zu uns unerlässlich, wenn es um die Rettung der Immobilie bzw. der Vermeidung einer Zwangsversteigerung geht. Je nach Verfahrensstadium sind umfangreiche Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Möglichkeiten effizient ausgeschöpft werden sollen. Dringender Handlungsbedarf ist daher nicht nur bei einem drohendem Versteigerungstermin gegeben.
Bitte beachten Sie, dass bei bereits laufenden Zwangsversteigerungen oder Kreditkündigungen teilweise fragwürdige Angebote auf Webseiten so mancher Rechtsanwälte und Kreditvermittler zu finden sind, die sich im Nachhinein meist als nicht umsetzbar herausstellen.
Kommen Sie deshalb gleich zu den Experten! Wir sind gerne für Sie da.